Aktuell bis generell
Wenn sich nichts ändert

Königswinter, 13.12.2025
von Sofie Stenzhorn
Das verkaufte Gesundheitssystem, oder auch fehlende Kompetenz?
Wie ist das mit Praxisbesuchen? Immer gut, wird einem geholfen?
In Praxen, klar, sicher, da kann man mit einem Fachmann/einer Fachfrau
reden, zeigen, sogar weinen, aber auch lachen.
Und dann ist man am Wochenende auf eine Telefonnummer angewiesen,
da spricht einer den kennt man nicht, man versteht ihn nicht. Er versteht auch den Patienten nicht.
Er meint dann nach ein paar Fragen und Antworten die Krankheitssituation einschätzen zu können, hört nicht auf Hinweise des Kranken, der die Gefahr nach einer OP geschildert bekam, dass es zu Entzündungen kommen kann, man vorsichtig sein muss, selbst nach Jahren noch.
Rückmeldung?
Die Schilderung von ihnen zeigt, ein Arztbesuch ist
„NOCH“ nicht notwendig.
In so einem Fall, werden nur  die Worte  geprüft, ein Blick auf die Krankheit? Nein, keiner.
Und das meine ich, ist die Inkompetenz. Da traut sich einer mehr zu, als er an Wissen hat. Der Patient trägt das Risiko, das sehr hoch sein kann und sich noch weiter ausbreiten kann.
Unser Gesundheitssystem ist nicht nur verkauft, sondern auch in der Qualität stark reduziert.
Sicher würden die meisten, im medizinischen Bereich Tätigen, es bestreiten.
Wenn man aber sich mal betrachtet, was überlegt wird zu ändern, z.B. dass ältere und alte Menschen weniger Medikamente brauchen.
„„Wirtschaftlichkeitsgebot
Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist wie das Gebot der Qualität ein wesentlicher Maßstab für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei ist der Begriff der Wirtschaftlichkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Gesetz (§ 12 SGB V) so beschrieben wird: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“
„Wirtschaftlichkeitsgebot
Das Wirtschaftlichkeitsgebot ist wie das Gebot der Qualität ein wesentlicher Maßstab für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei ist der Begriff der Wirtschaftlichkeit ein unbestimmter Rechtsbegriff, der vom Gesetz (§ 12 SGB V) so beschrieben wird: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein, sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.
Im Gespräch ist auch, die Sterbehilfe für psychisch Kranke.
Sie sollen frei entscheiden können.
Das kann nur jemand sagen, der keine Ahnung hat.
Psychisch Kranke wollen Hilfe und wollen Leben. Wenn sie das nicht erhalten, die Hilfe, dann bringen sich viele um.
Aber weder die Zustimmung zu „Sterbehilfe“ noch der selbständige Selbstmord  entspringen einer freien Entscheidung.
Die Pränatal Diagnostik ist ein Weg ganz nach rechts, die Nazis besuchen.
Unser Land, dass sich schon die Hände reibt, weil es soviel dem Krieg zustimmt und auf ihn wartet, „um endlich mit zu spielen““ Beurteilt Gesundheitszustände oder lässt beurteilen, durch medizinsche Nicht-Ärzte.
Unser Gesundheitssystem entwickelt sich immer mehr zu einem Spielplatz für Kompetenzneurotiker.
https://www.aktuell-bis-generell.de/Gesundheit-in-Deutschland/Das-verkaufte-Gesundheitssystem

 
 
 
E-Mail
Anruf